Der Anleger soll seine Anlageerfahrung für die aufgeführten Anlageklassen angeben, da diese bei der Einschätzung der Risikopräferenzen eine wichtige Rolle spielen. Zur Erfassung der Anlageerfahrung stehen pro Anlageklasse vier Kategorien zur Verfügung. Wie erfahren der Anleger in der jeweiligen Anlageklasse ist, leitet der Kundenberater daraus ab, wie stark der Kunde in der Vergangenheit in seine Anlageentscheidungen involviert war. Aber auch die Selbsteinschätzung des Anlegers ist ein wichtiger Hinweis.
Die Frage klärt auch ab, ob der Anleger eine bestimmte Anlageklasse für sein Portfolio ausschliessen will. Ein Ausschluss einer Anlageklassen limitiert jedoch die Anlagemöglichkeiten des Anlegers. Es ist für den Kundenberater wichtig, die Gründe für den Ausschluss zu erfahren, um mögliche Fehlinformationen korrigieren zu können. Eine Anlageklassen sollte nur dann entfernt werden, wenn der Anleger eine starke Abneigung dagegen hegt, d.h. wenn er unzufrieden wäre, wenn diese in seinem Portfolio erscheinen würde.<
Der Kundenberater wählt für die jeweilige Anlageklasse den Grad der Erfahrung des Anlegers. Dokumentiert dieser seine Erfahrungen eher mit Produkten als mit Anlageklassen, nimmt der Kundenberater selbstständig eine Einteilung in die passende Anlageklasse vor.
Die Antwort dieser Frage wird zur Auswertung des Anlagetemperaments benutzt. Gilt der Anleger als unerfahren, wird seine Antwort in Richtung einer konservativeren Antwort übersteuert. Er wird also vorsichtiger eingestuft, da man aufgrund seiner Unerfahrenheit nicht sicher sein kann, dass er auf eine Negativentwicklung der Märkte nicht doch mit einer Umschichtung seines Portfolios reagiert. Umgekehrt hat die Frage nach der Anlageerfahrung des Anlegers keinen Einfluss auf das Risikoprofil, wenn er als erfahren gilt.